Chinesisch umfasst die Sprachen und Schriften der Volksrepublik China und Taiwans (Langzeichen, Kurzzeichen, Pinyin). Schriftliche chinesische Texte können auch für Hongkong und Singapur erstellt werden.
Mongolisch umfasst das im Staat der Mongolei verwendete Khalkha-Mongolisch und das in der Autonomen Region Innere Mongolei (China) verwendete Chahar Mongolisch in Sprache und Schrift. Weitere mongolische Sprachen auf Anfrage.
Unser Übersetzer für Chinesisch und Mongolisch ist vom Oberlandesgericht Köln ermächtigt, Dokumente und Urkunden zu übersetzen und amtlich zu beglaubigen.
Siehe: http://www.justiz-dolmetscher.de/suche_action
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Aber unabhängig davon bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen einen höheren Standard und eine Rechtssicherheit, dass diese Texte vollständig und richtig übersetzt sind.
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