Eurasia - Übersetzungen 欧亚翻译公司 Übersetzungsbüro Stefan Müller
Eurasia - Übersetzungen  欧亚翻译公司Übersetzungsbüro Stefan Müller 

Beglaubigungen von Übersetzungen

Unser Übersetzer für Chinesisch und Mongolisch ist vom OLG Köln beeidigter Verhandlungsdolmetscher und ermächtigter Urkundenübersetzer für die mongolische und chinesische Sprache.

Aus diesen Sprachen erstellen wir amtlich beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache.

 

Vorhandene Übersetzungen aus diesen Sprachen können wir amtlich beglaubigen, der Aufwand und die Kosten für die Beglaubigung einer nicht professionell erstellten Übersetzung sind jedoch häufig höher, als eine beglaubigte Übersetzung.

 

Nicht beglaubigen dürfen wir Kopien von Dokumenten.

Unseren Urkundenübersetzer, Herrn Dr. Stefan Müller, finden Sie auch in der Dolmetscherdatenbank des deutschen Justizportals unter: www.justiz-dolmetscher.de

 

Haben Sie Fragen zu geforderten amtlich beglaubigten Übersetzungen?

Gern stehen wir Ihnen zu Rat und Hilfe zur Verfügung.

Eine kurze Email über unser Kontaktformular oder direkt an über unseren Urkundenübersetzer Stefan Müller unter mueller.windeck@gmail.com genügt.

 

 

 

 

Beglaubigungen aus anderen Sprachen

Benötigen Sie Beglaubigungen für Übersetzungen aus anderen Sprachen oder beglaubigte Übersetzungen aus anderen Sprachen als dem Chinesischen oder Mongolischen?

Sie können sich bei anderen Übersetzungsbüros informieren - oder wir können Ihnen Kollegen empfehlen, mit denen wir schon über viele Jahre zusammenarbeiten und gute Erfahrungen im Blick auf Preis, Zuverlässigkeit und Kundenzufriedenheit haben.

Druckversion | Sitemap
© Eurasia Consulting 2018