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Verhandlungsdolmetschen

Bei Gerichtsverhandlungen und Strafprozessen ist es erforderlich, dass Ihr Dolmetscher amtlich zugelassen und beeidigt ist. Unser Dolmetscher für die chinesische und mongolische Sprache ist vom OLG Köln allgemein beeidigter Verhandlungsdolmetscher.

 

Häufig verlangen Behörden auch eine Qualifikation des Dolmetschers oder amtlich beglaubigte Übersetzungen Ihrer Dokumente. Mit beidem können wir Ihnen dienen.

 

Die Qualifikation eines Verhandlungsdolmetschers garantiert Ihnen auch für geschäftliche Verhandlungen eine hohe Qualität und Seriösität der Sprachübermittlung. So greifen Unternehmen auch gern auf zugelassene Verhandlungsdolmetscher zurück, um dadurch die Garantie für eine wortgenaue und rechtlich verbindliche Übersetzung zu erhalten.

 

Haben Sie Fragen zu benötigten Dolmetscher- und Übersetzungsdienstleistungen?

Gern beraten wir Sie und helfen Ihnen in Ihren konkreten Anliegen weiter.

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